Die EU-Richtlinie RoHS 2011/65/EU (Restriction of Hazardous Substances) dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
In China ist das Gesetz SJ/T 11363-2006 (China RoHS) seit dem 1. März 2007 in Kraft getreten. Beide RoHS-Richtlinien haben zum Ziel unsere Umwelt und unsere Gesundheit zu schützen, in dem die Verarbeitung giftiger Stoffe in elektronischen Produkten eingeschränkt werden. Die beiden Richtlinien unterscheiden sich in der zulässigen Höchstkonzentration der umweltgefährdeten Substanzen und in der Kennzeichnung der Produkte.
EU-RoHS & China-RoHS fordern die Vermeidung von sechs Substanzen, Schwermetallen, bromierten Flammschutzmitteln und Weichmachern. Diese, in der Elektrotechnik verwendeten Substanzen, gelten als höchst umweltgefährdend, sie sind toxisch und können nur schlecht von der Umwelt abgebaut werden.
Für diese Stoffe gelten die Beschränkungen bzw. zulässigen Höchstkonzentrationen (Gewichtsprozent) in homogenen Werkstoffen:
Bei der China RoHS-Richtlinie spielt es keine Rolle, ob das Produkt die Höchstgrenzen einhält oder nicht – es ist lediglich notwendig den Ist-Zustand bezüglich der genannten Schadstoffe zu deklarieren.
Die europäische RoHS-Norm wurde 2015 um die Richtlinie 2015/863/EU erweitert, vier weitere Stoffe sind nun ebenfalls in Ihrer Verwendung beschränkt:
Für die oben genannten, in Kunstoffen eingesetzten, Weichmacher gilt bis zum 22. Juli 2019 eine Übergangsfrist. Hersteller elektronischer Geräte müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die dritte Revision der RoHS-Richtlinie einhalten. Alle Kategorien von elektrischen und elektronischen Geräten sind betroffen. Ausgenommen sind medizinische Systeme sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente. Für diese tritt die RoHS-Zusatzrichtlinie erst ab dem 22. Juli 2021 in Kraft.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne ein Zertifikat zur Verfügung, welches dokumentiert, dass wir uns an die RoHS-Richtlinien halten. Haben Sie noch Fragen? – Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.