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REACH – Registration, Evaluation, Authorisation & Restriction of CHemicals

Bei REACH (Registration, Evaluation, Authorisation & Restriction of CHemicals) handelt es sich um eine europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung & Beschränkung chemischer Stoffe. Seit 2007 ist die REACH-Verordnung in Kraft getreten, um den Schutz für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und Anwender gleichermaßen die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden.


 

Schlüsselelemente der REACH-Strategie sind:

  • Verlagerung der Verantwortung für die Erfassung, Bewertung von Daten und für die Beurteilung von Risiken im Zusammenhang mit der Verwendung der Chemikalien von den Behörden auf die Industrie.
  • Erweiterung der Verantwortung für die Produktsicherheit und Zur-Verfügung-Stellung von Informationen über Verwendungszwecke und Exposition auf alle nachgeschalteten AnwenderInnen.
  • Verwendungsspezifisches Zulassungsverfahren für Chemikalien, die besonderen Anlass zur Besorgnis geben.
  • Verpflichtende gemeinsame Nutzung von Prüfdaten und Teilung der Prüfkosten, besonders zur Vermeidung von doppelt durchgeführten Tierversuchen und gleichzeitig Förderung von Prüfmethoden ohne Tiere.

Vorgehensweise:

1. Erfassung aller in der EU in Mengen über einer Tonne pro Jahr hergestellten und importierten Chemikalien (Neustoffe und Altstoffe) in einer zentralen Datenbank.

2. Bewertung der Chemikalien durch zuständige Behörden aufgrund von Prüfungen und anderen verfügbaren Informationen, die – abhängig von den in Verkehr gesetzten Mengen – von den Firmen beizubringen sind (ca. 15% der erfassten Chemikalien).

3. Zulassungsverfahren für Chemikalien, die aufgrund der folgenden Eigenschaften Anlass zu großer Besorgnis geben (ca. 5% der erfassten Chemikalien):

  • krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR), Kategorien 1 oder 2
  • persistent, sich im Körper anreichernd und giftig (PBTs; persistent, bioaccumulative, toxic) oder sehr persistent und hohe Anreicherung im Körper (vPvBs; very persistent, very bioaccumulative)
  • andere gefährliche Eigenschaften, die in hohem Ausmaß Anlass zu Besorgnis geben, wie zum Beispiel eine den Hormonhaushalt beeinflussende (endokrine) Wirkung.

Wir sehen uns als Unternehmen in der Pflicht, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Im Anhang finden Sie den Text der REACH-Verordnung sowie die von uns in Auftrag gegebene Betroffenheitsanalyse. Sie haben noch Fragen? – Wir stehen Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.